Praxis für Psychotherapie

Eva Seigerschmidt – Psychologische Psychotherapeutin, Verhaltenstherapeutin, Dozentin, Supervisorin und Ausbildungstherapeutin.

Seit 15 Jahren tätig in eigener Praxis, ca. 20 Jahre Erfahrung in der ambulanten und stationären Psychotherapie. Ich behandle das ganze Spektrum psychischer Erkrankungen (Depression, Ängste etc.) und bin zusätzlich spezialisiert in folgenden Gebieten:

 

Für die kognitive Verhaltenstherapie habe ich mich entschieden, weil mir ein wissenschaftlich fundiertes, transparentes und gegenwartsorientiertes Therapieverfahren persönlich am meisten zusagt. Ich lege Wert auf eine gleichberechtigte, kooperative Therapiebeziehung, in welcher der/ die mündige Patient oder die Patientin seine/ ihre Fähigkeiten wiederentdecken und selbständig zur Lösung seiner Probleme einzusetzen lernt.

Was ist das?
Die kognitive Verhaltenstherapie ist eine Weiterentwicklung aus der klassischen Verhaltenstherapie, welche auch (unbewusste) Gedanken und Gefühle in ihre Therapie mit einbezieht.

Neuere Ansätze wie Acceptance- Commitment- Therapie (ACT) und Schematherapie integrieren Erkentnisse aus der tiefenpsycholgischen Therapie und arbeiten mit achtsamkeitsbasierten Verfahren. Sie ergänzen herkömmliche kognitive Verfahren.

Die kognitive Verhaltenstherapie ist eine der am besten erforschten Therapieformen auf der ganzen Welt. Sie ist nachweisbar wirksam und zeichnet sich aus durch

  • ein strukturiertes Vorgehen,
  • eine aktive Haltung der Therapeutin
  • Transparenz (der Patient wird über alle Schritte informiert und soll selbst mitentscheiden).
  • Die aktive Mitarbeit des Patienten/ der Patientin.
  • Das Ziel der Selbständigkeit/ Unabhängigkeit von professioneller Hilfe („Selbstmanagement- Ansatz“).

Die Therapie beinhaltet Gespräche, aber auch Übungen, das Ausprobieren neuer Verhaltensweisen in „Verhaltensexperimenten“, sowie Arbeit mit Büchern und Arbeitsblättern.

Kennenlernphase
Für den Erfolg einer Therapie ist es enorm wichtig, dass Sie sich bei Ihrer Therapeutin wohl und sicher fühlen. Da das eine sehr individuelle Entscheidung ist, können Sie dies nur herausfinden, indem Sie die Person kennen lernen. Deshalb gibt es vor Beginn der Therapie 3 Sprechstunden und dann noch 4 so genannte probatorische Sitzungen. Erst nach diesen Sitzungen entscheiden Sie sich gemeinsam mit der Therapeutin, ob Sie die Therapie durchführen wollen. Aber auch danach noch können Sie die Therapie noch beenden und die Therapeutin wechseln.


Ablauf
Die Therapie findet im Sitzen statt. Lediglich für Entspannungsübungen wird manchmal eine Liege verwendet.

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten; am Anfang findet die Therapie einmal wöchentlich statt, später können die Sitzungsabstände weiter auseinandergezogen werden.

Zwischen Therapeutin und PatientIn findet ein Dialog statt. Am Anfang der Sitzung wird das Anliegen geklärt und dann gemeinsam nach einem Lösungsansatz gesucht. Es kommen auch immer wieder Übungen (Entspannungs-, Imaginations-, Achtsamkeitsübungen) in der Sitzung zum Einsatz. Am Ende der Sitzung wird gemeinsam überlegt, welche Übungen oder Alltagsaufgaben den Transfer des Besprochenen in den Alltag ermöglichen können.

Therapiedauer
Die gesamte Dauer einer Therapie kann sehr unterschiedlich sein. Dabei spielen die Schwere und Komplexität der Problematik, aber auch die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit des/ der PatientIn eine wichtige Rolle. Im Durchschnitt dauert eine Psychotherapie ca. 30 Sitzungen bzw. zwischen 1-3 Jahren. Die Höchstgrenze der erstattungsfähigen Sitzungen liegt bei den meisten Krankenversicherungen bei 80 Stunden.

Private Krankenversicherungen
Ich bin approbierte psychologische Psychotherapeutin, somit bekommen Sie in aller Regel meine Rechnungen von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Meist muss die Therapie im Vorfeld bei der Krankenversicherung beantragt werden; alle dafür erforderlichen Formulare erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Versicherung. Ich bin Ihnen dann beim Ausfüllen behilflich.


Gesetzliche Krankenkassen
Für die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse muss einmal pro Quartal Ihr Versichertenkärtchen eingelesen werden. Die ersten 7  Sitzungen werden in jedem Fall von der Kasse übernommen. Darüber hinaus muss die Therapie zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden. Es kann eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) beantragt werden. Verlängerungen sind bei Bedarf möglich, die Höchstgrenze liegt bei 80 Sitzungen. Für den Antrag müssen verschiedene Formulare ausgefüllt werden, ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.


Wenn ich Ihnen keinen freien Therapieplatz anbieten kann…
…haben Sie die Möglichkeit, in einer Privatpraxis Therapie zu machen und über ein sogenanntes Erstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Dieses müssen Sie selbst noch vor dem Beginn der Therapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigen lassen. Ein einfaches Anschreiben, eine Liste mit den Namen von 5 Kassentherapeuten, die Ihnen keinen Platz anbieten konnten, und eine ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung (Hausarzt, Psychiater) sind dazu erforderlich.

Nähere Informationen finden Sie in den Faltblättern zum Herunterladen (siehe unten).

Die KollegInnen in den Privatpraxen sind Ihnen beim Procedere gerne behilflich.

> Kostenerstattung – Ein BPtK-Ratgeber für psychisch kranke Menschen

> Patienteninformation zur Psychotherapie über Kostenerstattung

Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten für die Therapie auch selbst übernehmen. Hier orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapie.

Montag – Freitag: 9 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 12 – 13:10 Uhr

Schliersseestraße 31
81539 München
Telefon: 089 – 56 01 62 01